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Nach langem Rechtsstreit hat nun das Amtsgericht Saarbrücken entschieden, dass eine ehmalige Pächterin und ehemaliges Mitglied des Vereins ausstehende und nicht beglichene Zahlungen inklusive Zinsen an den Verein zu leisten hat.
Hierbei handelte es sich um ausstehende Wasserabrechnung, nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit und Mitgliedsbeiträge.
Das Gericht entschied zudem, dass die Kosten des Verfahrens von der Beklagten zu tragen sind.


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